AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handwerksleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Handwerksleistungen zwischen der Farbwerk GmbH und ihren Auftraggebern, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind 60 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande.
§ 3 Leistungsumfang und Mehrleistungen
Maßgeblich ist die im Angebot beschriebene Leistung. Zeigt sich nach dem Freilegen ein anderer Untergrundzustand, wird der Mehraufwand vor Ausführung schriftlich abgestimmt.
§ 4 Termine
Termine sind verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Fristen angemessen.
§ 5 Abnahme
Die Abnahme erfolgt gemeinsam vor Ort und wird protokolliert. Festgestellte Mängel beseitigen wir innerhalb von zehn Werktagen.
§ 6 Zahlung
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Aufträgen über [Betrag eintragen] können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, für Bauleistungen nach § 634a BGB.