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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handwerksleistungen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Handwerksleistungen zwischen der Farbwerk GmbH und ihren Auftraggebern, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind 60 Tage gültig. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande.

§ 3 Leistungsumfang und Mehrleistungen

Maßgeblich ist die im Angebot beschriebene Leistung. Zeigt sich nach dem Freilegen ein anderer Untergrundzustand, wird der Mehraufwand vor Ausführung schriftlich abgestimmt.

§ 4 Termine

Termine sind verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Fristen angemessen.

§ 5 Abnahme

Die Abnahme erfolgt gemeinsam vor Ort und wird protokolliert. Festgestellte Mängel beseitigen wir innerhalb von zehn Werktagen.

§ 6 Zahlung

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Aufträgen über [Betrag eintragen] können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden.

§ 7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, für Bauleistungen nach § 634a BGB.